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Neufelder Seebetriebe GesmbH
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LG Eisenstadt, FN 128024x
Eisenstädter Straße Tel. 02624/53500 Büro
2491 Neufeld/ Leitha 02624/52339 Kassa
UID ATU20854207 Fax 02624/58453
Sehr geehrte Mobilheimplatzpächter, werte Gäste!
Wie jedes Jahr
möchten wir Ihnen bereits jetzt wichtige Informationen, Termine und
Änderungen
bekanntgeben, um Sie auf die
SOMMERSAISON 2011
einzustimmen.
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WICHTIGE TERMINE:
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29.03.2011
ab 01.05.2011
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- Wasser wird voraussichtlich aufgedreht
(witterungsabhängig)
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gelten die Müllzeiten
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BÜROÖFFNUNGSZEITEN:
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ab
Mitte September bis Mai
ab
Mai 2011 :
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von 7:30 bis
12:00 Uhr
Mo. – Fr. 7:30 bis 12:00 Uhr
Mi. und Do. von 13:00 bis 15:30 Uhr
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WICHTIGE TEL.NR.:
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Verwaltung: 02624/53500 Fax:02624/58453
Strandbad: 02624/52339
Homepage: www.neufelder-see.at
e-mail: office@neufelder-see.at
Herr Lippl: 0664/3827753
GF.AR. Rudolf
Tschirk: 0624/52320-21
(Gemeindeamt)
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Verträge:
Auf Grund einer
Änderung gesetzlichen Rahmenbedingungen sind wir verpflichtet, neue Verträge
als Bestandgeber direkt beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern
anzuzeigen. Die dabei entstehenden Kosten (Gebühren und 10%-ige Pachterhöhung) sind deshalb von unseren
Pächtern
bei Vertragsunterzeichnung
sofort zu entrichten.
ANMERKUNG:
Bei der Pachterhöhung wurden bereits seit dem Jahr 2002 Höchstgrenzen
eingezogen, wobei diese Höchstgrenzen im Jahre 2011 inklusive der
vertragskonformen Indexerhöhung wie folgt betragen:
| EINZELPARZELLEN: |
€ 1.047,-- |
| DOPPELPARZELLEN: |
€ 1.666,-- |
| 1½ PARZELLEN: |
€ 1.287,-- |
Sollte die 10% - ige Anpassung Ihres
Pachtvertrages über eine der
vorgenannten Höchstgrenzen kommen, so wird die Erhöhung nur bis zu der
jeweils zutreffenden Höchstgrenze vorgenommen.
Neue
gesetzliche Vorschriften:
Ende Jänner 2004
wurde die Novelle zum Bgld. Camping- und Mobilheimplatzgesetz veröffentlicht.
Diese Gesetzesänderung bringt für alle Mobilheimplatzbenützer,
aber auch
-betreiber geänderte Vorschriften mit sich.
Auf Grund dieser Gesetzesänderung hat die Neufelder Seebetriebe GesmbH RICHTLINIEN zur Ausnützung des
Aufstellplatzes auf unserem Mobilheimplatz ausgearbeitet, welche zukünftig bei
jeder Änderung und Neuaufstellung von Mobilheimen zwingend einzuhalten sind.
PLÄNE:
Neuaufstellung von Mobilheimen und Umbauten nur nach Genehmigung der
Verwaltung durchführen! Nach Fertigstellung um Endabnahme ansuchen!
Formulare in der Verwaltung erhältlich! Bei
nachträglich angebrachten Verbauungen die gesetzlichen Mindestabstände und
Richtlinien beachten.
LAUB-
und BAUMSCHNITT: wird immer im Herbst durchgeführt. Bitte bei Notwendigkeit ins
Baumschnittbuch eintragen (liegt im Büro auf), die Kosten hierfür sind vom BESTANDNEHMER zu tragen.
CAMPING-
und MOBILHEIMPLATZORDNUNG:
Auf die Einhaltung der Camping- und
Mobilheimplatzordnung (RUHEZEITEN, Freihalten der Strassen und Wege,..) ist im
Sinne eines geordneten Zusammenlebens auf der Anlage zu achten!
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PREISE:
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Saisonkarten:
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Erw. (auch Pensionisten)
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€ 32,--
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Invaliden
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gratis
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(bitte mit Ausweis ins Büro kommen)
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Kinder (6 bis 15 Jahre)
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€ 16,--
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Schüler (15
bis 19 Jahre)
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€ 22,--
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Besucherkarten:
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(10er Blöcke ganz- und halbtags, kein Einzelverkauf) nur bei Mobilheimplatzkassa erhältlich!
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Ganztagesblock
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€ 16,--
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Halbtagesblock
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€ 10,--(ab 13.00 Uhr)
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Eintrittskarten fürs Strandbad NUR bei der Hauptkassa
erhältlich!
TERMINVORSCHAU – VERANSTALTUNGEN 2011
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21.05.2011
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Saisoneröffnungsveranstaltung - Mobilheimplatzheuriger
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08.- 09.
Juli 11
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SEEFEST mit Klangfeuerwerk – bei
Schlechtwetter 15.-16.07.11
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15. August 11
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Bauernmarkt
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20.- 21.
August 11
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NIVEA FAMILIENFEST
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27. August 11
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Generalversammlung des Vereins
Erholungsgebiet Neufelder Seen
(im
Anschluss Mobilheimplatzkirtag)
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Wir hoffen auf Ihren zahlreichen Besuch
und wünschen Ihnen schon jetzt
eine schöne Sommersaison 2011
Die Seeverwaltung
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